Eine negative Beurteilung ist kein Grund zur Verzweiflung
Das aus der Untersuchung resultierende Ergebnis trägt zwar einen wesentlichen Beitrag zur Entscheidung der Behörde bei, die finale Einschätzung, welche weiteren Schritte notwendig sind, obliegt jedoch immer der Behörde bzw. dem Amtsarzt.
So kann es zum Beispiel sein, dass sich der Amtsarzt trotz negativem Gutachten für die erneute Ausstellung des Führerausweis entscheidet, ohne dass vom Betroffenen weitere Maßnahmen absolviert werden müssen. Ist dies der Fall, erhält der Betroffene nach Ablauf der verordneten Zeit des Entzuges des Führerausweis seine Lenkberechtigung wieder zurück.
Ist die Stellungnahme negativ und vertritt auch der Amtsarzt die Meinung, dass der betroffene Lenker keine Fähigkeit für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr mitbringt, findet im Regelfall automatisch nach einem Jahr eine Wiederholung der Verkehrspsychologischen Untersuchung statt.
Hier bereiten wir Sie bereits optimal vor.
Dabei werden nochmals die Fähigkeiten des Lenkers hinsichtlich der Tauglichkeit im Verkehr überprüft.
Es kann aber auch sein, dass der Amtsarzt die erneute Testung bereits zu einem früheren Zeitpunkt anordnet. In jedem Fall ist für eine Wiederholung der Verkehrspsychologischen Untersuchung die Zuweisung des Amtsarztes erforderlich.